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Revision von Cum-ex-Geschäfte vom 07.11.2018 - 13:33

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    Wertpapiertransaktionen, bei denen die Haupturkunden (Mantel) ohne Coupons gehandelt werden. Bei Leerverkäufen von Aktien zum Dividendenstichtag war mitunter rechtlich unklar, ob die originäre Dividende aus dem Coupon und die damit verbundenen Steuerabzugsansprüche dem vom Leerverkäufer Erwerbenden oder dem an den Leerverkäufer Liefernden zustehen. In der Praxis kam es herdurch zu bewußt herbeigeführten Mehrfachrückerstattungen der Körperschaftssteuer für die gleiche Dividendenzahlung. Die Mehrfachanrechnungen wurden im Jahre 2007 durch eine Gesetzesänderung unterbunden.

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