Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Cross-Default-Klausel vom 23.10.2018 - 11:48

Cross-Default-Klausel

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Drittverzugsklausel; Form einer Default-Klausel (Kündigungsklausel), üblich in internationalen Kredit- und Anleiheverträgen, die den Kreditnehmer bzw. Schuldner verpflichtet, nicht nur die vertraglichen Verpflichtungen des abgeschlossenen Vertrags einzuhalten, sondern auch die vertraglichen Verpflichtungen anderer Verträge (gegenüber Dritten) und sogar zukünftige Verpflichtungen mit einschließt. Dabei können auch Tochtergesellschaften und verbundene Unternehmen mit einbezogen werden. Durch eine Cross-Default-Klausel könnte der Vertrag bereits aufgelöst werden, wenn der Kreditnehmer bzw. Schuldner in einem anderen Vertragsverhältnis vertragsbrüchig wäre bzw. anderen Verpflichtungen (z.B gegenüber dem Finanzamt) nicht nachkommen würde.

    Bestandteile der Covenants in der Unternehmensfinanzierung, zu denen verschiedene Vertragsklauseln gehören, die Nebenpflichten und Sanktionen bei Nichterfüllung beinhalten.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com