Credit Default Swap
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Kontraktform der Kreditderivate zur Absicherung des Ausfallrisikos, bei der der Sicherungsnehmer nur das isolierte Kreditausfallrisiko auf den Sicherungsgeber überträgt. Gegen den Erhalt einer einmaligen oder bei längeren Laufzeiten ggf. einer annualisierten Prämie leistet der Sicherungsgeber (Versicherer) lediglich bei Eintritt eines vorab spezifizierten Kreditereignisses (Credit Event) dem Sicherungsnehmer des Referenzaktivums eine Ausgleichszahlung (Credit Default Payment). Das Credit Default Payment kann in Höhe des Nominalwerts gegen physische Lieferung des Referenzaktivums (Physical Delivery), in Form eines Differenzausgleichs zum Restwert des Referenzaktivums nach Eintritt des Kreditereignisses (Cash Settlement) oder als fest vereinbarter Betrag erfolgen. Die Höhe der CDS-Prämie, die der Sicherungsnehmer zu zahlen hat, hängt von der Einschätzung des Ausfallrisikos ab.