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Revision von Courtage vom 14.04.2020 - 16:08

Courtage

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    Bezeichnung für die Vermittlungsgebühr, die der Skontroführer für die Vermittlung von Börsengeschäften vom Anleger erhält. Die Gebühr wird von dem Kreditinstitut eingezogen, das mit der Orderabwicklung beauftragt wurde. Bei Aktien, Fonds und Anlage- und Hebelprodukten wird die Courtage in Promille des Börsenpreises angegeben und berechnet. Bei festverzinslichen Wertpapieren erfolgt die Angabe und Berechnung in Promille des Nennwertes. Durch die zunehmende Vornahme der Preisermittlung durch elektronische Handelssysteme, die unter der Preisfeststellungshoheit der Börse selbst betrieben werden, und den damit verbundenen Bedeutungsverlust des Skontroführers verliert die Courtage jedoch immer mehr an Bedeutung. Eingeführt wurden hingegen sogenannte Transaktionsentgelte, die der Handelsteilnehmer für die Ausführung seiner Geschäfte der Börse schuldet.

    Siehe auch www.boerse-stuttgart.de.

     

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