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Revision von Couponswap vom 24.02.2020 - 16:15

Couponswap

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Variante eines Zinsswaps. Bei einem Couponswap werden Festzinssätze gegen variable Zinssätze getauscht. Die Bezeichnung Couponswap soll andeuten, dass der Festsatz in diesen Zinsswaps dem Coupon von Paripapieren entspricht. Oftmals wird der Couponswap auch als Plain Vanilla Swap oder Generic Swap bezeichnet. Die Quotierung von Couponswaps erfolgt meistens nach folgendem Muster: Swapsatz (Festsatz) gegen variablen Satz.

    2. Festsatz: Die Tageberechnungsmethode und wie oft jährlich der Swapsatz gezahlt wird, orientiert sich auf den meisten Märkten an den Konventionen für Staatsanleihen (Domestic Bonds). Der Festsatz ist ein mittel- oder langfristiger Kapitalmarktsatz in Abhängigkeit von der Laufzeit des Swaps. Der Festsatz in einem Couponswap wird auch als Swapsatz bezeichnet.

    3. Variabler Satz: Die variable Seite des Swaps ist i.d.R. nur der variable Satz (z.B. EURIBOR oder LIBOR) ohne Auf- bzw. Abschlag. Man bezeichnet den variablen Satz deshalb auch als EURIBOR bzw. LIBOR flat. 

    4. Geld-Brief-Spanne: Die Geld-Brief-Spanne eines Couponswaps wird auf den Festsatz bezogen. Der Käufer eines Swaps zahlt immer den höheren Swapsatz. Der Verkäufer erhält dagegen den niedrigeren. In der Bundesrepublik Deutschland werden Swaps All-in-Price quotiert, das bedeutet, dass der Swapsatz als absolute Prozentzahl pro Nominal 100 Euro angegeben wird.

    5. Generic Swap, Straight Swap bzw. Plain Vanilla Zinsswap: Folgende Merkmale klassifizieren einen einfachen Zinsswap:
    a) konstanter Kapitalbetrag (z.B. 10 Mio. Euro);
    b) Austausch eines Festsatzes gegen einen variablen Satz (6-Monats-EURIBOR);
    c) konstanter Festsatz;
    d) variabler Satz ohne Auf- bzw. Abschlag (EURIBOR flat);
    e) Feststellung des variablen Zinssatzes am Beginn der variablen Periode und Zahlung am Ende der Zinsperiode (nachschüssig);
    f) regelmäßige Zahlung der festen bzw. variablen Zinsen;
    g) Beginn bei Abschluss des Vertrags;
    h) keine anhängenden Optionen;
    i) kein Kapitalaustausch bei Abschluss des Vertrags (Par Value Swap).

     

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