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Corporate Social Responsibility

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Abk. CSR, Verantwortung von Unternehmen der Gesellschaft gegenüber, im Sinne von Nachhaltigkeit(smanagement). Freiwillig eingegangene (Selbst-)Verpflichtungen von Unternehmen und anderen Organisationen zur Einhaltung bestimmter allgemeiner gesellschaftlicher Ziele ("soziale Verantwortung"), wie Schutz der Umwelt und des Klimas ("nachhaltige Entwicklung"), Achtung der Grund- und Menschenrechte (einschl. grundlegender Rechte der Arbeitnehmer). Auf internationaler und europäischer Ebene sind wesentliche Elemente einer CSR in mehreren rechtlich unverbindlichen Dokumenten internationaler Organisationen bzw. Organen derselben (etwa durch die Europäische Kommission für die Europäische Union [EU]) formuliert (z.B. UN Global Compact, ISO 26000, OECD-Leitsätze). Unternehmen selbst erstellen auf dieser Basis dann eigene Codes of conduct, häufig einheitlich für eine Gruppe oder einen Konzern. Je nach Unternehmen werden unterschiedliche Themenschwerpunkte gesetzt. CSR geht auf antike Ursprünge zurück (Aristoteles: "Wirtschaften" als "Mittel zum guten und rechten Leben"); im Mittelalter entwickelte sich das Konzept vom ehrbaren Kaufmann, der immer zugleich das Allgemeinwohl im Sinne hatte. Die Thematik wurde in den USA in den 1950er-Jahren wieder in den Vordergrund gerückt. In der EU ist nach wie vor grundlegend das Grünbuch über "Europäische Rahmenbedingungen für die soziale Verantwortung der Unternehmen" von 2001.

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