CashEDI
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Die Deutsche Bundesbank hat 2004 erstmals Überlegungen zu einer elektronischen Öffnung ihrer Bargeldanwendung angestellt. Im Mittelpunkt eines gesamtwirtschaftlichen Nutzens im Bargeldverkehr stand das Erreichen eines standardisierten elektronischen Datenaustausches (CashEDI - Cash Electronic Data Interchange). CahEDI soll die Effizienz im Bargeldkreislauf erhöhen, indem Kassengeschäfte schneller abgewickelt werden können. Dazu kommt ein Mehr an Transparenz durch die Nachverfolgbarkeit - Tracking und Tracing - von Bargeldbehältnissen. Eine Teilnahme am Fachverfahren CashEDI ist nur nach vorheriger Anmeldung mit dem Kundendaten-Meldebogen möglich.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anzeigepflichten des Kreditinstituts beim Tod eines Kunden Betreuten-Konto Clearingsystem CpD-Konto Konto zugunsten Dritter Kontoeröffnung Kontovollmacht Legitimationsprüfung Oder-Konto Rechnungsabschluss bei Kontokorrentkonten Scheckinkasso TIPANET Treuhandkonto Und-Konto Verfügungsberechtigung über Bankkonten Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV) Zahlungsverkehr Zeichnungsberechtigung bestätigter Bundesbank-Scheck debitorisches Konto
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