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Revision von Carried Interest vom 06.11.2018 - 15:30
Carried Interest
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Erfolgsbeteiligung einer Beteiligungsgesellschaft bei der Realisation eines (Veräußerungs-)Gewinns mit dem durch die Investoren bereitgestellten Beteiligungskapital. Häufig wird von den Fondsinvestoren eine Hurdle Rate vereinbart, die eine Auszahlung des Carried Interest an den Fondsmanager von der Erreichung einer erzielten Mindestverzinsung auf das eingesetzte Kapital abhängig macht.
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