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Capital Requirements Directive IV (CRD IV)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Als Capital Requirements Directive IV (CRD IV) wird die „Richtlinie 2013/36/EU vom 26. Juni 2013 über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG" bezeichnet, durch die die Bankenrichtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG ersetzt wurden. Sie ist am 17.7.2013 in Kraft getreten und musste von den Mitgliedstaaten bis zum 31.12.2013 in nationales Recht transformiert werden. In Deutschland wurde die CRD IV durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/36/EU über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Anpassung des Aufsichtsrechts an die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über die Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (CRD IV-Umsetzungsgesetz) vom 28.8.2013 umgesetzt. Zusammen mit der Capital Requirements Regulation (CRR) dient sie der Umsetzung der Bestimmungen von Basel III.
    Durch die CRD IV werden insbesondere der Zugang zu den Tätigkeiten von Kreditinstituten (Kreditinstitut i.S. der CRR) und Wertpapierfirmen (Wertpapierfirma i.S. der CRR) geregelt sowie die Aufsichtsbefugnisse und Instrumente für die Beaufsichtigung dieser Unternehmen durch die zuständigen Behörden festgelegt (Art. 1 CRD IV).

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