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Revision von Call-Recht vom 17.10.2018 - 15:47

Call-Recht

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    beschreibt das Recht des Emittenten einer Anleihe (Schuldverschreibung, Anleihe mit Schuldnerkündigungsrecht) oder des Zahlers eines Festzinssatzes eines Swaps (Callable Swap), vor Fälligkeit zu kündigen.

    Gegensatz: Put-Recht.

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