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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Geldanlage bei einem Kreditinstitut, für die keine besondere Laufzeit vereinbart wird. Die Einlage kann, je nach Vereinbarung, eintägig („one day notice”) oder zweitägig („two days notice”) gekündigt werden. Die Verzinsung wird periodisch auf Grundlage der jeweils aktuellen Marktbedingungen angepasst.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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