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Revision von Call vom 02.11.2018 - 18:09

Call

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    Call Option, Callrecht, Kaufoption; in der Bank- und Börsenterminologie übliche Kurzbezeichnung für eine Kaufoption. Mit einem Call ist für seinen Erwerber das Recht, nicht aber die Verpflichtung verbunden, einen Basiswert oder einen Terminkontrakt (Future) innerhalb einer festgelegten Frist (amerikanische Option) oder zu einem bestimmten Endfälligkeitstermin (europäische Option) zu einem im Vertrag spezifizierten Preis zu erwerben. Im Gegenzug übernimmt der Stillhalter die Verpflichtung, den Basiswert bei Optionsausübung gegen Zahlung des Basispreises bereitzustellen. Die Einräumung des Optionsrechtes vergütet der Käufer dem Verkäufer mit der Zahlung des Optionspreises (Optionsprämie). In den Abbildungen sind die Gewinn/Verlustprofile des Käufers eines Calls (Long Call) und des Stillhalters (Short Call) abgetragen.

    Vgl. auch Option, Optionsschein, Put.

     

     

     

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