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Revision von Bundeskartellamt vom 26.10.2018 - 12:38

Bundeskartellamt

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    organisatorisch, aber nicht rechtlich selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie mit Sitz in Bonn, auf der Grundlage des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (auch Kartellgesetz genannt) für die Überwachung aller Wettbewerbsbeschränkungen zuständig, die sich im Geltungsbereich dieses Gesetzes auswirken und über das Gebiet eines Bundeslandes hinausreichen. Beschränkungen des Wettbewerbs, die auf den Gemeinsamen Markt (Europäischer Binnenmarkt) Auswirkungen haben und den zwischenstaatlichen Handel beeinträchtigen, fallen in den Zuständigkeitsbereich der Europäischen Kommission. Für Wettbewerbsbeschränkungen innerhalb eines Bundeslandes ist grundsätzlich die jeweilige Landeskartellbehörde zuständig.

    Weitere Informationen unter www.bundeskartellamt.de.

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