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Bundesgesetzblatt
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Abk. BGBl.; Presseerzeugnis zur amtlichen Verkündung der vom Bund erlassenen Gesetze und Rechtsverordnungen (Art. 82 GG), herausgegeben vom Bundesjustizministerium, heute auch elektronisch zugänglich. Teile I und II des Bundesgesetzblattes enthalten Rechtsvorschriften in der zeitlichen Reihenfolge ihrer Ausfertigung. In Teil II werden völkerrechtliche Vereinbarungen einschließlich der hierzu ergangenen innerstaatlichen Zustimmungsakte veröffentlicht. Teil III umfasst das geltende Bundesrecht in sachlichem Zusammenhang, einschließlich der Rechtsvorschriften aus der Zeit vor Inkrafttreten des Grundgesetzes, soweit diese als Bundesrecht fortgelten (Art. 123 ff. GG).
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