Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Bundesbankgewinn vom 16.11.2018 - 12:58

Bundesbankgewinn

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    aufgrund des Jahresabschlusses (Deutsche Bundesbank, Jahresabschluss) anfallender Reingewinn der Deutschen Bundesbank, der nach § 27 BBankG zunächst einer gesetzlichen Rücklage zuzuführen und im Übrigen an den Bundeshaushalt abzuführen ist. Seit 1999 gilt für die Bundesbank als nationale Zentralbank (NZB) im Europäischen System der Zentralbanken (ESZB) zudem die Regelung über die Verteilung monetärer Einkünfte nach Art. 32 der Satzung des ESZB.

    Weitere Informationen unter www.bundesbank.de.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com