bundesbankfähige Wechsel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
im Rahmen des bis zum 31.12.1998 möglichen Diskontgeschäftes von der Deutschen Bundesbank angekaufte Wechsel, die bestimmten, von der Bundesbank festgelegten Anforderungen genügten.
Vgl. auch Wechsel, Beleihung.
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