Zitierfähige Version
Bundesanzeiger
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Abk. BAnz; vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz herausgegebenes Publikationsorgan, als elektronischer Bundesanzeiger (ebundesanzeiger), zum Teil auch noch in Printform. Neben amtlichen Veröffentlichungen (Verkündungen und Bekanntmachungen, auch von Rechtsverordnungen) vor allem der Bundesministerien und weiterer Bundesbehörden ist der Bundesanzeiger Pflichtorgan für gerichtliche, gesellschafts- und kapitalmarktrechtliche Bekanntmachungen sowie für die durch Gesetz vorgeschriebene Veröffentlichung der Rechnungslegungsunterlagen aller offenlegungspflichtigen Unternehmen.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon