Bürgerliches Recht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Teil der Rechtsordnung, der die Beziehungen der einzelnen Rechtssubjekte (Personen) zueinander (bzw. die Zuordnung von/zu Sachen) weithin auf der Grundlage der Gleichberechtigung regelt. Wesentliches Merkmal ist das Prinzip der Selbstbestimmung der einzelnen natürlichen oder juristischen Personen (Privatautonomie, Vertragsfreiheit). Das bürgerliche Recht ist das Kerngebiet des Privatrechts und hat grundlegende Bedeutung für die gesamte deutsche Rechtsordnung. Zentrale Rechtsquelle des bürgerlichen Rechts ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Ergänzend hierzu gelten Sondergesetze, wie z.B. Wohnungseigentumsgesetz, Beurkundungsgesetz, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Produkthaftungsgesetz u.a.
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