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Revision von Buchhypothek vom 30.07.2012 - 18:32
Buchhypothek
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Hypothek, bei der die Erteilung eines Briefs gemäß § 1116 II 1 BGB ausgeschlossen ist (Grundpfandrecht, Bestellung).
Gegensatz: Briefhypothek.
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