Buchführungs- und Bilanzierungspflichten, Verletzung
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bei Verletzung der Buchführungspflichten und Bilanzierungspflichten liegt eine Insolvenzstraftat i.S. von §§ 283, 283b StGB vor. Sie kann bereits vorliegen, wenn zur Tatzeit die Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit noch nicht bestand bzw. noch nicht drohte, dem Handelnden aber zumindest Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktivierung Anlagespiegel Anschaffungskosten Aufwands- und Ertragskonsolidierung Balanced Scorecard (BSC) Bankbilanz Bankbilanz, Formblatt nach der Rechnungslegungsverordnung Bankbuchführung Bardividende Barreserve Betriebsergebnis Bilanzgewinn Bilanzierungsgrundsätze Bilanzierungswahlrecht Bilanzsumme Cashflow Ratio ausstehende Einlagen außerordentliche Aufwendungen befreiender Konzernabschluss betriebsnotwendiges Kapital
eingehend
Buchführungs- und Bilanzierungspflichten, Verletzung
ausgehend
eingehend
Buchführungs- und Bilanzierungspflichten, Verletzung
ausgehend