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Revision von BSE-Verfahren vom 01.11.2018 - 18:14

BSE-Verfahren

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    belegloser Scheckeinzug der Kreditinstitute. Grundlage ist das „Abkommen über den Einzug von Schecks” (Scheckabkommen), das die Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft und die Deutsche Bundesbank zur Rationalisierung des Scheckeinzugsverkehrs geschlossen haben. Im BSE-Verfahren werden beleghaft eingereichte Schecks der Bankkunden in den elektronischen Zahlungsverkehr übergeleitet, in dem das erstbeauftragte Kreditinstitut die Scheckdaten liest oder erfasst und als Datensätze weiterleitet, während die Belege bei der überleitenden Stelle bleiben. Überleitungsfähig sind in Euro ausgestellte Inhaberschecks und Orderschecks sowie Zahlungsanweisungen zur Verrechnung (Textschlüssel 01, 02, 11 und 12), die auf Kreditinstitute im Inland gezogen sind und auf Beträge bis unter 6.000 Euro ausgestellt sind. Kennzeichnend für den beleglosen Scheckeinzug ist die maschinell-optische Belegerfassung mit anschließendem beleglosen Datenaustausch. Da auf den Scheckvordrucken Schecknummer, Kontonummer, Bankleitzahl und Textschlüssel bereits vorcodiert sind, braucht das Kreditinstitut des Zahlungsempfängers nur noch den Betrag zu codieren. Die Daten aus der Codierzeile können anschließend mittels Belegleser gelesen und als Datei gespeichert werden. Die erste Inkassostelle archiviert die Scheckeinreicherverzeichnisse und Schecks und gibt die Scheckdaten an die zuständige Clearingstelle weiter. Die Clearingstellen/Rechenzentren sortieren nach Leitwegen und stellen je Leitweg eine elektronische Datei zur Verfügung. Der Datenaustausch zwischen den Kreditinstituten erfolgt mittels Datenträgern (Magnetbändern) oder per Datenfernübertragung (DFÜ).

    Siehe die Abbildung "BSE-Verfahren - Ablauf einschließlich Rückrechnung".

     

     

     

     

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