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Bruttobedarfsspanne

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Die Bruttobedarfsspanne stellt die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen (Personalkosten und Sachkosten) in Prozent der Bilanzsumme dar. Sie ermöglicht die Beurteilung der Mitarbeiterproduktivität sowie der Auslastung der fixen Sachkapazitäten und variablen Verbrauchskosten. Durch Subtraktion der Bruttobedarfsspanne von der Bruttoertragsspanne wird die Teilbetriebsergebnisspanne gebildet.

    Vgl. auch RoI-Analyse, RoI-Kennzahlenhierarchie.

    Gegensatz: Bruttoertragsspanne. ­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­

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    Mindmap "Bruttobedarfsspanne"

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    Mindmap Bruttobedarfsspanne Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/bruttobedarfsspanne-56441 node56441 Bruttobedarfsspanne
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