Briefhypothek
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Hypothek, bei der zusätzlich zur Eintragung des Rechts im Grundbuch ein Hypothekenbrief ausgestellt ist – s. § 1116 I BGB (Grundpfandrecht). Eine Hypothek spielt in der Praxis heute keine Rolle mehr. Als Kreditsicherheit wird die Grundschuld bevorzugt.
Gegensatz: Buchhypothek.
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