Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Bonität vom 15.11.2018 - 10:54

Bonität

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Kreditwürdigkeit.

    1. i.w.S.: Ruf und Ansehen von Personen, Unternehmen und Staaten im Geschäftsverkehr sowie ein Maßstab für die Qualität von Wertpapieren (z.B. Anleihen, Geldmarktpapiere).

    2. i.e.S.: die Fähigkeit eines Schuldners, seine zukünftigen Zahlungsverpflichtungen vollständig und fristgerecht erfüllen zu können (Kreditwürdigkeit). Vertragspartner, die überhaupt nicht, zu spät oder auch nur teilweise ihren eingegangenen Verpflichtungen nachkommen, führen für den Kreditgeber zu Vermögensverlusten (Ausfallrisiko). Deswegen erfolgt vor Vertragsabschluss eine Bonitätsprüfung.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com