Bona-fide-Klausel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Klausel beim Commercial Letter of Credit (CLC; Handelskreditbrief). Die den Letter of Credit ausstellende Bank verpflichtet sich hiermit, die im Rahmen der CLC ausgestellten Tratten bei Vorlage durch den Bezogenen einzulösen. Unterschied zum Akkreditiv: lediglich die Form der Avisierung (Zustellung direkt vom eröffnenden Kreditinstitut an den Empfänger) und die Art der Ausnutzung.
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