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Revision von Börsennotierung vom 09.11.2018 - 18:19

Börsennotierung

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    Umschreibung für börsennotierte Wertpapiere. Als börsennotiert gelten Wertpapiere, die an einer deutschen Börse zum Handel im regulierten Markt zugelassen sind, außerdem Wertpapiere, die an ausländischen Börsen zugelassen sind oder gehandelt werden (§ 7 III RechKredV).

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