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Revision von Börsengang vom 02.11.2018 - 16:28

Börsengang

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    Gang eines bisher nicht börsennotierten Unternehmens an die Börse. Es werden grundsätzlich zwei Varianten des Börsengangs unterschieden:
    1. Notierungsaufnahme, Listing; bei einer Notierungsaufnahme werden Aktien erstmalig zum Handel in einem Börsensegment zugelassen mit dem Ziel, den Handel von Anteilen zu ermöglichen. Weder werden dabei neue Aktien ausgegeben, noch muss es zwingend zu einer signifikanten Änderung der Aktionärsstruktur kommen.
    2. Neuemission, Going Public, Initial Public Offering (IPO); bei einer Neuemission werden die Aktien im Zuge ihrer erstmaligen Zulassung zum Handel öffentlich einer großen Zahl an potenziellen Käufern angeboten (öffentliches Angebot). Die Aktien können dabei aus einer Kapitalerhöhung stammen, von den bestehenden Aktionären oder aus beiden Quellen gleichzeitig. Die Neuemission ist technisch und regulatorisch deutlich aufwendiger als eine Notierungsaufnahme.

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