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Revision von Bodensatztheorie vom 07.11.2018 - 13:31

Bodensatztheorie

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    auf Adolf Wagner (1857) zurückgehender theoretischer Ansatz, der begründen soll, dass Kreditinstitute ohne Gefährdung ihrer Zahlungsfähigkeit (Liquidität) in der Lage sind, Fristentransformation zu betreiben. Damit lockerte die Bodensatztheorie das Prinzip der strengen (Laufzeit-)Kongruenz der goldenen Bankregel unter Verweis auf Erfahrungstatbestände des Einlagengeschäfts. Grundgedanke ist, dass die Abhebungen der verschiedenen Anleger von ihren Konten voneinander unabhängig sind. Gläubiger kündigen i.d.R. nicht alle gleichzeitig ihre zu einem Zeitpunkt fälligen Geldanlagen, vielmehr sind die tatsächlichen Laufzeiten der Einlagen (materielle Fristigkeit) oftmals länger als die vereinbarten (formelle Fristigkeit). Zu begründen ist diese Tatsache insbesondere mit der häufigen Prolongation von Einlagen und der Substitution abfließender durch zufließende Beträge (Substitutionsprinzip). Die im Zeitverlauf erkennbaren Mindestbestände de jure kurz-, de facto langfristiger Einlagen (Bodensätze) können im Rahmen des Fristentransformationsgeschäfts längerfristig ausgeliehen werden, da ein vertragsgemäßer Abruf dieser Einlagen nicht zu erwarten ist. Generell wird zwar auch von Wagner das Prinzip der Fristenkongruenz zugrunde gelegt, die Laufzeiten der Kredite müssen jedoch nur den gemäß materieller Fristigkeit erwarteten Laufzeiten der Einlagen kongruent sein. Finanzierungsmittel aus Einlagen können also im Kreditgeschäft mit längerer Überlassungsdauer eingesetzt werden als es ihrer formellen Fristigkeit entspricht. Diese Regel ist keine operationale geschäftspolitische Anweisung zur Sicherung der Liquidität. Die Höhe der Bodensätze und damit das durchschnittliche Ausmaß, in dem die materielle Fristigkeit der Einlagen von der formellen abweicht, lässt sich nur durch die Unterstellung von Ablauffiktionen empirisch ermitteln. Dabei ist zum einen von den individuellen Verhältnissen des einzelnen Kreditinstituts auszugehen. Zum anderen sind die erwarteten Marktprozesse zu berücksichtigen, in deren Verlauf sich auch langjährig etablierte Verhaltensmuster ändern können, wie die jüngste Finanzmarktkrise gezeigt hat.

    Vgl. auch Liquiditätsmanagement.

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