Bezugsrechtsabschlag
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kursminderung bei Aktien nach Aufnahme des Handels mit Bezugsrechten (Bezugsrechtshandel) aufgrund einer Kapitalerhöhung gegen Einlagen. Der Bezugsrechtsabschlag erfolgt am ersten Handelstag mit Bezugsrechten und wird durch einen entsprechenden Hinweis bei der Kursnotierung der Aktie (ex BR/ex Ber) gekennzeichnet (Bezugsrechtswert).
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Aktie Aktienemission Aktiengattung Aktienindex Berichtigungsabschlag Bezugsangebot Bezugsrecht auf junge Aktien Bezugsrechtswert Bilanzkurs einer Aktie Block Trade Bookrunner Börsengang Börsenkapitalisierung Cooling-Off-Periode Equity Story Going Public Greenshoe Record Date Teilrecht (an einer Aktie) außenstehende Aktionäre
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