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Revision von Bezugsangebot vom 02.11.2018 - 16:24

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    Angebot einer Aktiengesellschaft, die ihr Grundkapital im Wege einer Kapitalerhöhung gegen Einlagen erhöht, an ihre Aktionäre, junge Aktien durch Ausübung des Bezugsrechts (§ 186 I AktG) zu erwerben. Das Bezugsangebot wird im elektronischen Bundesanzeiger sowie ggf. den Gesellschaftsblättern und in Börsenpflichtblättern veröffentlicht. Die Altaktionäre werden durch ihre Depotbank über dieses Angebot informiert. Sofern sie ihr Bezugsrecht nicht ausüben, erfolgt ein Verkauf am letzten möglichen Handelstag und eine Gutschrift des Gegenwerts auf dem Verrechnungskonto.

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