Betriebsversammlung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
nicht öffentliche Zusammenkunft aller Arbeitnehmer eines Betriebs. Im Rahmen der Betriebsverfassung stellt die Betriebsversammlung ein Forum zu sachlicher Erörterung von betrieblichen Problemen zwischen Belegschaft und Betriebsrat bzw. zwischen Belegschaft und Arbeitgeber dar (§§ 42 ff. BetrVG). Die Leitung der Betriebsversammlung hat der Betriebsratsvorsitzende.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anreizsystem
Arbeitsvertrag
Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
Cafeteria-System
Entgeltabrechnung
Gewerkschaften
Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
Management by Objectives
Mitbestimmungsgesetz 1976
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Personalarbeit
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