Betriebsvereinbarung
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
schriftlicher Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat über Angelegenheiten, die zu den Aufgaben des Betriebsrates gehören, § 77 BetrVG. Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, können gemäß § 77 III BetrVG nur dann Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein, wenn der Tarifvertrag dies ausdrücklich zulässt. Die Betriebsvereinbarung steht rechtssystematisch unterhalb von Gesetz und Tarifvertrag, geht jedoch einem Einzel-Arbeitsvertrag inhaltlich vor. Regelungen in Betriebsvereinbarungen gelten insoweit unmittelbar und zwingend für das Arbeitsverhältnis.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Eigentumserwerb an beweglichen Sachen Erbbaugrundbuch Faustpfandrecht Formvorschriften Gesamthandsgemeinschaft Gesamthandsvermögen Nachlasskonto Raumsicherungsübereignung Recht Sachen Stiftung des bürgerlichen Rechts Stiftung des öffentlichen Rechts Treuhand Unternehmensrechtsformen Verfügungsbeschränkung des Grundeigentümers Vertrag bewegliche Sachen gesetzlicher Vertreter wesentliche Bestandteile öffentliche Beglaubigung
eingehend
Betriebsvereinbarung
ausgehend
eingehend
Betriebsvereinbarung
ausgehend