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Revision von Beteiligungsgeschäft vom 06.11.2018 - 15:29

Beteiligungsgeschäft

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Unternehmensbeteiligungsgeschäft; 1. Begriff/Ziel: Geschäft von spezialisierten Beteiligungsgesellschaften, die vor allem nicht börsennotierten Unternehmen Beteiligungskapital zum Zwecke der Gründungsfinanzierung, der Wachstumsfinanzierung, der Turnaround-Finanzierung oder zur Durchführung von Management-Buy-Outs (MBO) bereitstellen. Ziel ist, durch laufende Erträge wie Dividenden und insbesondere durch die spätere Veräußerung des investierten Beteiligungskapitals (Exit) Beteiligungserträge zu erzielen, die das eingesetzte Kapital risikoadäquat verzinsen (Internal-Rate-of-Return).

    2. Konditionen: Das Beteiligungskapital wird von der Beteiligungsgesellschaft i.d.R. aus einem separaten Fonds (Beteiligungsfonds) investiert. Die Beteiligungsgesellschaft erhält für ihre Tätigkeit als Fondsmanager eine Verwaltungsgebühr (Management Fee) und partizipiert darüber hinaus an den erzielten Veräußerungsgewinnen (Carried Interest). Letzteres setzt häufig voraus, dass die erzielten Beteiligungserträge ausreichen, die von den Investoren des Beteiligungsfonds geforderte Minimumverzinsung (Hurdle Rate) zu gewährleisten.

    3. Private-Equity-Geschäft: Das rendite- und exitorientierte Beteiligungsgeschäft wurde in Deutschland v.a. durch das US-amerikanische und britische Private-Equity-Geschäft geprägt. Charakteristisch für die angelsächsische Form des Beteiligungsgeschäfts ist, dass sowohl das Management der Beteiligungsgesellschaft als auch das Management der Zielunternehmen durch eine Kapitalbeteiligung oder entsprechende Optionen (Executive Stock Options) persönlich am Erfolg partizipieren. I.d.R. sichern sich die Beteiligungsgeber durch entsprechende Gestaltung der Gesellschaftsverträge aktiven Einfluss auf wesentliche strategische und personelle Entscheidungen bei den Beteiligungsnehmern (Hands-on-Management). Insbesondere bei branchenfokussierten Beteiligungsgesellschaften soll so die Realisierung von Synergiepotenzialen zwischen den jeweiligen Beteiligungsunternehmen ermöglicht werden (Branchenkonzept).

    4. Venture Capital-Geschäft: Als Venture Capital-Geschäft i.e.S. wird das Beteiligungsgeschäft bezeichnet, das sich auf die Bereitstellung, Überwachung und Veräußerung von Beteiligungskapital zum Zwecke der Gründungs- und Innovationsfinanzierung konzentriert. Typisch ist, dass das zur Verfügung gestellte Beteiligungskapital einem besonders hohen Ausfallrisiko unterliegt, weil das Target seinerseits naturgemäß besonders hohen Risiken ausgesetzt ist, z.B. aufgrund der fehlenden Unternehmenshistorie oder der eingeschränkten Prognosemöglichkeiten über den Markterfolg eines neuen Produktes.

    Vgl. auch: Early-Stage-Finanzierung.

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