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Revision von Beteiligungsfonds vom 06.11.2018 - 15:29

Beteiligungsfonds

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    Ein Fonds, dessen Mittel von spezialisierten Beteiligungsgesellschaften als Beteiligungskapital nicht börsennotierten Gesellschaften zum Zwecke der Gründungsfinanzierung, der Wachstumsfinanzierung, der Turnaround-Finanzierung oder zur Durchführung von Management-Buy-Outs bereitgestellt werden.

    Kapitalgeber können sowohl institutionelle Anleger (z.B. Versicherungsunternehmen, Pensionsfonds) oder Industrieunternehmen als auch private Investoren sein. Die Beteiligung von Kleinanlegern erfolgt i.d.R. durch den Erwerb von Aktien börsennotierter Beteiligungsfonds.

    Laufzeit: Bei Beteiligungsfonds mit begrenzter Fondslaufzeit ist es üblich, dass im Fondsprospekt eine Investitionsperiode definiert wird (z.B. fünf Jahre), nach deren Ablauf noch genügend Zeit verbleibt, um die erworbenen Beteiligungen wieder zu veräußern. Unternehmensanteile, die nach Ablauf der Fondslaufzeit und einer eventuellen Verlängerungsfrist nicht veräußert werden konnten, werden an die Fondsinvestoren verteilt (sog. „Distribution-in-Kind”). Bei unbegrenzter Fondslaufzeit, wie häufig bei börsennotierten Beteiligungsfonds anzutreffen, besteht dieser Veräußerungsdruck nicht.

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