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Revision von Besserungsschein vom 16.11.2018 - 14:58

Besserungsschein

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    1. schriftliches, beim Forderungsverzicht (Forderung) des Gläubigers abgegebenes Versprechen des (zahlungsunfähigen) Schuldners, bei Besserung seiner Vermögensverhältnisse ihm zunächst erlassene Schulden ganz oder teilweise zurückzuzahlen.

    2. bei Sanierung einer Aktiengesellschaft (AG) ausgegebener Genussschein, der Gläubigern bei Forderungsverzicht evtl. spätere Zahlungen verspricht. Ein Besserungsschein kann auch zur Entschädigung von Aktionären bei Verlusten aus Kapitalherabsetzungen bzw. Kapitalzusammenlegungen eingesetzt werden.

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