Besitzkonstitut
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Rechtsverhältnis zwischen mittelbarem und unmittelbarem Besitzer, durch das der unmittelbare Besitzer (z.B. Wohnungsmieter) dem mittelbaren Besitzer (z.B. Wohnungsvermieter) gegenüber auf Zeit zum Besitz berechtigt bzw. verpflichtet ist ("Besitzmittlungsverhältnis"). Beispiele: Miete, Leihe, Nießbrauch, Verwahrung. Im Kreditgeschäft wird bei der Sicherungsübereignung regelmäßig ein Besitzkonstitut vereinbart (durch das die Bank mittelbarer Besitzer des Sicherungsgutes wird, dessen unmittelbarer Besitzer der Kreditnehmer bleibt, vgl. §§ 930, 868 BGB).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Eigentumserwerb an beweglichen Sachen Erbbaugrundbuch Faustpfandrecht Formvorschriften Gesamthandsgemeinschaft Gesamthandsvermögen Nachlasskonto Raumsicherungsübereignung Recht Sachen Stiftung des bürgerlichen Rechts Stiftung des öffentlichen Rechts Treuhand Unternehmensrechtsformen Verfügungsbeschränkung des Grundeigentümers Vertrag bewegliche Sachen gesetzlicher Vertreter wesentliche Bestandteile öffentliche Beglaubigung
eingehend
Besitzkonstitut
ausgehend