Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von beschränkte Geschäftsfähigkeit vom 12.11.2018 - 18:13
beschränkte Geschäftsfähigkeit
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
rechtliche Eigenschaft natürlicher Personen zwischen vollendetem siebtem und vollendetem achtzehntem Lebensjahr, die vom Gesetzgeber vor dem Abschluss für sie nachteiliger Geschäfte geschützt werden, indem für die Wirksamkeit von Willenserklärungen insbesondere die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter gefordert wird (vgl. §§ 2, 106 ff. BGB; Geschäftsfähigkeit).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon