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Revision von Beleihung von Grundstücken vom 15.11.2018 - 10:52

Beleihung von Grundstücken

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    Bezeichnung für eine Kreditgewährung, bei der Grundstücke durch Eintragung von Grundpfandrechten in das Grundbuch als Sicherheit dienen und die Höhe des Kredits durch den Beleihungsraum (als Teil des möglichen Beleihungswerts) begrenzt wird. Die Beleihung von Grundstücken setzt im Interesse einer nachhaltigen Kreditsicherung eine sorgfältige Bewertung voraus. Die Beleihung von Grundstücken hat auf der Basis der „Verordnung über die Ermittlung der Beleihungswerte von Grundstücken (BelWertV)“ zu erfolgen. Zu unterscheiden ist zwischen dem Ertragswert, dem Sachwert und dem Vergleichswert.

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