Bearbeitungsprovision
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bearbeitungsentgelt; Kosten bzw. Gebühren, die zusätzlich zum Zins für die Bearbeitung eines Kredits erhoben werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Urteilen entschieden, dass vorformulierte Vertragsklauseln über laufzeitunabhängige Bearbeitungsentgelte unzulässig sind. Das gilt sowohl für Verbraucher- und Bauspardarlehen als auch für gewerbliche Darlehensverträge. Abschlussgebühren bei Bausparverträgen oder Auszahlungsabschläge z.B. bei Förderkrediten sind weiterhin zulässig.
Vgl. auch Kreditkosten.
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