Direkt zum Inhalt

Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht

(weitergeleitet vonBCBS)

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Komitee zur Bankenüberwachung, Basel Committee on Banking Supervision (BCBS); der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, gelegentlich auch nach dem jeweiligen Vorsitzenden als „Blunden Committee“ oder „Cooke Committee“ bezeichnet, wurde 1974 als Reaktion auf eine internationale Bankenkrise auf Initiative der Zentralbankgouverneure der Zehnergruppe (G-10), der Schweiz sowie Luxemburgs unter der Bezeichnung „Ausschuss für Bankenbestimmungen und -überwachung“ ins Leben gerufen. Seinen jetzigen Namen erhielt er erst im Jahre 1989. Er hat seinen Sitz in den Räumlichkeiten der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel (Schweiz). An seinen Sitzungen nehmen neben den 27 im Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht vertretenen Staaten auch die Europäische Zentralbank (EZB) sowie die Europäische Kommission als Beobachter teil. Das Gremium, das aus Vertretern der Zentralbanken und Bankenaufsichtsbehörden seiner Mitgliedsländer besteht, dient dem Informationsaustausch über nationale bankenaufsichtsrechtliche Vorschriften und einem Vergleich der unterschiedlichen staatlichen Überwachungssysteme. Grundsätze für die Beaufsichtigung der ausländischen Niederlassungen von Banken wurden im sog. Baseler Konkordat von 1975 niedergelegt und mittlerweile mehrmals überarbeitet. Arbeiten des Ausschusses befassten sich ferner mit dem Begriff des Eigenkapitals (Eigenmittel), der Beurteilung der Liquidität, Problemen der Fristentransformation sowie mit Länderrisiken; sein Augenmerk galt dabei primär den international operierenden Banken. Darüber hinaus beschäftigte er sich mit der Gewinnentwicklung der Banken und den Risiken, die sich aus der starken Zunahme bilanzunwirksamer Geschäfte ergeben hatten. 1988 beschloss das Gremium eine Empfehlung über internationale Eigenkapital-Anforderungen (Basel I), die zur Grundlage für die mit der Vierten KWG-Novelle (Bankenaufsicht) in deutsches Recht umgesetzte Eigenmittel-Richtlinie wurde (Europäisches Bankenaufsichtsrecht). Die Empfehlung wurde 1992 um Mindestanforderungen für die Beaufsichtigung internationaler Bankkonglomerate und ihrer grenzüberschreitenden Niederlassungen ergänzt; 1996 wurde das Marktrisiko einbezogen, 2004 eine grundlegende Neufassung veröffentlicht (Basel II), die ihrerseits 2009 und 2010 überarbeitet (Basel II.5, Basel III) und 2017 finalisiert wurden (Basel IV). 1995 veröffentlichte der Ausschuss (zusammen mit der IOSCO) Richtlinien zu Daten, die Aufsichtsbehörden in Bezug auf das Handels- und Derivativgeschäft von Banken und Wertpapierhäusern erheben sollten, die später aktualisiert wurden. 1997 stellte der Ausschuss Grundsätze für das Management des Zinsänderungsrisikos auf, dem 1998 Papiere zum Management operationeller Risiken sowie zu internen Kontrollen in Banken folgten. Ebenfalls 1997 formulierte das Gremium 25 „Kernprinzipien für eine effektive Bankenaufsicht“ (Baseler Kernprinzipien), die 2006 überarbeitet wurden. Da der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht keine supranationale Aufsichtsinstanz ist, besitzen seine Verlautbarungen keinen rechtsverbindlichen Charakter, müssen daher von den Banken auch nicht zwingend befolgt werden. Es wird allerdings von seinen Mitgliedern erwartet, dass sie die Verlautbarungen freiwillig in ihr nationales Bankenaufsichtsrecht integrieren.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/baseler-ausschuss-fuer-bankenaufsicht-56067 node56067 Baseler Ausschuss für ... node57346 Eigenmittel node56067->node57346 node81795 Basel IV node56067->node81795 node62831 Zinsänderungsrisiko node56067->node62831 node56066 Basel II node56067->node56066 node59768 Marktpreisrisiko node56067->node59768 node57551 Ergänzungskapital node81780 Gesamtkapitalquote node81780->node57346 node57346->node57551 node59192 Kernkapital node57346->node59192 node60263 operationelles Risiko node70475 Leverage Ratio node58919 Internal Ratings Based ... node81795->node60263 node81795->node70475 node81795->node58919 node70469 Basel III node81795->node70469 node70469->node56067 node57328 Eigenkapital node70471 Hybridkapital node70471->node56067 node70471->node57551 node70471->node70469 node70471->node57328 node70471->node59192 node56066->node59768 node70414 Beta-Risiko node70414->node59768 node62156 Value-at-Risk (VaR) node62156->node59768 node55952 bankbetriebliche Risiken node55952->node59768 node60630 Present Value of ... node60630->node62831 node61683 Strukturbeitrag node61683->node62831 node61665 strategische Risiken node61665->node62831 node57921 Finanzinstrumente Bilanzierung node57921->node62831 node57330 Eigenkapital der Kreditinstitute node57330->node57346
    Mindmap Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/baseler-ausschuss-fuer-bankenaufsicht-56067 node56067 Baseler Ausschuss für ... node62831 Zinsänderungsrisiko node56067->node62831 node59768 Marktpreisrisiko node56067->node59768 node81795 Basel IV node56067->node81795 node57346 Eigenmittel node56067->node57346 node70471 Hybridkapital node70471->node56067

    News SpringerProfessional.de

    Autoren der Definition und Ihre Literaturhinweise/ Weblinks

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete

    Interne Verweise