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Bauwert

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Wert, der Baulichkeiten im Rahmen der Beleihung von Grundstücken beigemessen wird.

    2. Methoden: Um den (nachhaltige Sicherheit bietenden) Bauwert zu ermitteln, wird i.Allg. von den angemessenen Herstellungskosten (Kosten, die zur Errichtung des zu beleihenden Bauwerks unter Zugrundelegung eines normalen Durchschnittsmaßstabs notwendig sind) ausgegangen. Die Ermittlung der angemessenen Herstellungskosten erfolgt meistens nach der Abschlags- oder nach der Indexmethode:
    a) Abschlagsmethode: Beim Abschlagsverfahren geht man von den tatsächlichen Baukosten (einschließlich der Nebenkosten) unter Ausschaltung besonderer Aufwendungen, die den Verkehrswert nicht erhöhen, aus. Hiervon ist ein angemessener Risikoabschlag (mind. zehn Prozent) vorzunehmen, dessen genaue Höhe sich im Einzelfall nach der Nutzung und der voraussichtlichen Verwertbarkeit des Objekts richtet.
    b) Indexmethode: Bei der Indexmethode werden die Bauwertverhältnisse von 1914 zugrunde gelegt und gleich 100 gesetzt. Mittels des Baupreisindex (Preisindex für Wohnungsbau) werden die Bauwertverhältnisse dem heutigen Kostenniveau im Wohnungsbau angepasst.

    3. Methodenvergleich: Beide Bewertungsmethoden können grundsätzlich unabhängig voneinander bzw. nebeneinander angewendet werden, wobei die Abschlagsmethode das einfachere und wirklichkeitsnähere Verfahren ist. Die Indexmethode hat zudem den Nachteil, dass sie von einem Basisjahr ausgeht, das über 100 Jahre zurückliegt. Die Brandversicherer verwenden die Indexmethode, weil so die Versicherungswerte leicht aktualisiert werden können. Bei Mehrfamilienhäusern und Renditeobjekten ist in erster Linie vom Ertragswert auszugehen, lediglich bei Altbauten findet die Indexmethode nach wie vor Anwendung.

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