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Bauspareinlage

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Bezeichnung in § 1 I Bausparkassengesetz (BausparkG) für Einlagen, die bestimmte Kreditinstitute (Bausparkassen) von Bausparern entgegennehmen, um diesen Personen daraus Gelddarlehen für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen (Bauspardarlehen) zu gewähren (sog. Bauspargeschäft). Synonyme Bezeichnung: Bausparguthaben.

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