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Revision von Basisinformationsblätter vom 14.04.2020 - 18:25

Basisinformationsblätter

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Als Basisinformationsblätter werden die nach der PRIIPs-Verordnung (Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte) vom Emittenten von PRIIP auszuarbeitenden Unterlagen bezeichnet, mit deren Hilfe es dem Anleger vorvertraglich ermöglicht werden soll, verschiedene Anbietergruppen solcher „verpackter“ Produkte (siehe verpacktes Anlageprodukt für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukt) miteinander zu vergleichen und so eine fundierte Anlageentscheidung zu treffen. Sie enthalten auf höchstens drei DIN-A4-Seiten Informationen zu den wichtigsten Merkmalen des Anlageprodukts. So sind beispielsweise Angaben zu den Risiken und Kosten sowie zu dem möglichen Gewinn oder Verlust aus der Anlage zu machen. Zudem sind die Informationen sprachlich möglichst leicht verständlich zusammenzutragen und regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren.

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