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Revision von Baseler Kernprinzipien vom 14.11.2018 - 12:17

Baseler Kernprinzipien

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    Core Principles for Effective Banking Supervision; bei den Baseler Kernprinzipien handelt es sich um vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht 1997 aufgestellte Grundsätze für eine wirksame Bankenaufsicht, die beachtet werden müssen, wenn ein System der Bankenaufsicht effektiv sein soll. Die Core Principles befassen sich mit Vorbedingungen, Erlaubnispflichten und der Unternehmensstruktur, mit wichtigen Rahmenbedingungen für Banktätigkeiten (z.B. Eigenmittel, Risikomanagement, interne Kontrollen), Möglichkeiten laufender Beaufsichtigung, Aufzeichnungs- und Offenlegungsvorschriften, notwendigen Eingriffsbefugnissen der Aufsichtsbehörde sowie Erfordernissen der Kooperation zwischen Behörden des Herkunfts- und des Gastlandes bei international tätigen Banken. Die Core Principles sind unverbindlich, verstehen sich aber als von allen zuständigen staatlichen Stellen zu beachtende Standards. Auch der Internationale Währungsfonds (IWF) und die Weltbank verwenden die Core Principles im Rahmen ihres Financial Sector Assessment Program (FSAP) bei der Bewertung der Wirksamkeit von Aufsichtssystemen und -praktiken einzelner Länder.

    Die Core Principles wurden im Oktober 2006 überarbeitet, um Regulierungslücken zu schließen und ein höheres Maß an Übereinstimmung der Prinzipien mit entsprechenden Standards für Versicherungen, Wertpapiere, Transparenz sowie Geldwäschebekämpfung zu erreichen. Eine erneute Revision der Core Principles erfolgte im März 2011, wobei die neu überarbeiteten Kernprinzipien im September 2012 veröffentlicht wurden. Ziel war die Berücksichtigung der seit Oktober 2006 erfolgten wesentlichen Entwicklungen an den globalen Finanzmärkten und im regulatorischen Bereich sowie der aus der Finanzkrise der Jahre 2007 ff. resultierenden Lehren hinsichtlich der Förderung solider Aufsichtssysteme. Nach Verschmelzung der Core Principles mit der dazugehörigen Beurteilungsmethodik zu einem einzigen Dokument beinhalten die Core Principles nun 29 Grundsätze sowie 39 Beurteilungskriterien, von denen 34 zentrale Kriterien und fünf zusätzliche Kriterien sind.

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