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Revision von Barreserve vom 08.11.2018 - 18:27

Barreserve

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Die Barreserve ist die erste Position der Aktivseite einer Bankbilanz. Der Posten ist weiter untergliedert in: a) Kassenbestand, b) Guthaben bei Zentralnotenbanken, darunter: bei der Deutschen Bundesbank und c) Guthaben bei Postgiroämtern. Die Unterposition "Kassenbestand" umfasst gesetzliche Zahlungsmittel einschließlich der ausländischen Noten und Münzen sowie Postwertzeichen und Gerichtsgebührenmarken. Als "Guthaben bei Zentralnotenbanken" sowie "Guthaben bei Postgiroämtern" sind nur täglich fällige Guthaben einschließlich der täglich fälligen Fremdwährungsguthaben auszuweisen. Damit umfasst die Position Barreserve höchst liquide und nur mit geringen Risiken behaftete, aber auch besonders niedrig verzinsliche Mittel von Kreditinstituten.

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