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Revision von Barakkreditiv vom 30.07.2012 - 18:22

Barakkreditiv

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    Akkreditiv, bei dem die Auszahlung des Akkreditivbetrages ohne eine Gegenleistung des Zahlungsempfängers erfolgt; andere Bezeichnungen: einfaches Akkreditiv, nicht bedingtes Kassa-Akkreditiv, Sicht-Akkreditiv. Im Normalfall ist lediglich eine Legitimation erforderlich bzw. eine Unterschrift zu leisten; ggf. hat der Zahlungsempfänger eine ihm vom Zahlungspflichtigen zugesandte Auszahlungsanweisung vorzulegen. Das Barakkreditiv bietet wegen der bedingungslosen Auszahlung dem Zahlungspflichtigen praktisch keine Sicherheiten und kommt deshalb nur selten vor.

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