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Revision von Bankschuldverschreibung vom 10.04.2020 - 15:55

Bankschuldverschreibung

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    Zumeist festverzinsliche (Wert-)Papiere, z.T. auch variabel verzinsliche Anleihen (Floating Rate Notes), die von Kreditinstituten zur Refinanzierung ausgegeben werden. Man unterscheidet zwischen gedeckten und ungedeckten Emissionen.

    Gedeckte Bankschuldverschreibungen werden mit speziellen Sicherheiten unterlegt. Hierzu gehören insbesondere Hypothekenpfandbriefe, öffentliche Pfandbriefe und Schiffspfandbriefe, die den strengen Regeln des Pfandbriefgesetzes unterliegen, aus denen sich insbesondere eine Zweckbindung der Emissionserlöse ergibt. Emissionen von Kreditinstituten mit Sonderaufgaben können durch selbstschuldnerische Bürgschaften oder Garantien öffentlicher Körperschaften besichert werden. Im Zuge der Finanzmarktkrise wurden ab 2008 auch Papiere einzelner Geschäftsbanken und Landesbanken staatsgarantiert.

    Ungedeckte Bankschuldverschreibungen unterliegen keiner Zweckbindung und gewähren dem Gläubiger im Insolvenzfall des Schuldners kein gesondertes Vorabbefriedigungsrecht. Zur Beschaffung von Geldern, die gemäß den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen dem Eigenkapital zugerechnet werden können, begeben Kreditinstitute zudem nachrangige Schuldverschreibungen. Bankschuldverschreibungen sind i.d.R. als Inhaberschuldverschreibungen zum amtlichen (Börsen-)Handel zugelassen. Ausnahmen hiervon stellen i.d.R. die als Namensschuldverschreibung ausgestalteten Sparbriefe dar. Die Höhe der Verzinsung der Bankschuldverschreibungen hängt vom jeweiligen Marktniveau, der Kreditwürdigkeit des Schuldners sowie der Ausgestaltung der Anleihe, insbesondere dem Grad der Besicherung ab.

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