Bankplanung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Oberbegriff für alle im Bankunternehmen ablaufenden Prozesse des Vorausbedenkens künftiger Handlungen, Unternehmens- und Marktprozesse, die auf eine (verbesserte) Erreichung der Unternehmensziele fokussiert sind, insbesondere also auf die Unternehmenswertsteigerung. Zusammengehörige Teilprozesse sowie ihre Ergebnisse werden regelmäßig in (Teil-)Plänen festgehalten, die den Charakter von Sollwerten/ Mindestanforderungen erhalten. Typische Teilpläne: Vertriebsplan (Volumina, Margen, Provisionserträge, Werbe- und Aktionsplan; Vertriebsplanung), Personalplan und Personalbedarfsplan, Rentabilitätsplan und Plan der Kosten und Deckungsbeiträge, Investitionsplan, Kapitalbedarfsplan.
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