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Banknoten im ESZB

Definition: Was ist "Banknoten im ESZB"?

von der Europäischen Zentralbank (EZB) und den nationalen Zentralbanken (NZB), die die einheitliche Währung eingeführt haben, emittierte Geldscheine, die auf Euro lauten und alleinige gesetzliche Zahlungsmittel in den Mitgliedstaaten des Eurosystems sind.

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    von der Europäischen Zentralbank (EZB) und den nationalen Zentralbanken (NZB), die die einheitliche Währung eingeführt haben, emittierte Geldscheine, die auf Euro lauten und alleinige gesetzliche Zahlungsmittel in den Mitgliedstaaten des Eurosystems sind.

    1. Begriff: Geldscheine, die im Rahmen der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion von der Europäischen Zentralbank (EZB) oder den nationalen Zentralbanken (NZB) im Eurosystem ausgegeben werden.

    2. Regelungen/Übergangsregelungen: Nachdem am 1.1.1999 der Euro als einheitliche Währung von zunächst elf Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) (Eurozone, Art. 282 I 2 AEUV) an die Stelle der nationalen Währungen getreten war, blieben die bisherigen Banknoten während der Übergangszeit (bis 31.12.2001) innerhalb ihres Gültigkeitsgebiets gesetzliche Zahlungsmittel. Die EZB und die nationalen Zentralbanken setzen seit 1.1.2002 auf Euro lautende Banknoten (Euro-Banknoten) als alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel in der Eurozone in Umlauf. Banknoten, die auf nationale Währungseinheiten lauteten, verloren die Eigenschaft eines gesetzlichen Zahlungsmittels spätestens sechs Monate nach diesem Datum; die Mitgliedstaaten haben diesen Zeitraum durch nationale Vorschriften verkürzt. Die ungültig gewordenen Banknoten werden von den ausgebenden Stellen weiterhin zum jeweiligen Umrechnungskurs in Euro getauscht. Die Deutsche Bundesbank tauscht DM-Noten unbefristet und kostenlos um. Zur Ausgabe von auf Euro lautenden Banknoten sind die EZB sowie die Zentralbanken jener EU-Mitgliedstaaten berechtigt, die an der Endstufe der Währungsunion teilnehmen (Art. 128 I AEUV). Hingegen verfügt nur die EZB über das ausschließliche Recht zur Genehmigung der Banknotenausgabe (Art. 128 I 1 AEUV).

    3. Funktion: Euro-Banknoten sind nach Außerkurssetzung der nationalen Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten. Euro-Münzen kommt demgegenüber nur die Funktion eines beschränkten gesetzlichen Zahlungsmittels zu.

    4. Notenwert/Stückelung: EZB und nationale Zentralbanken geben Scheine im Nennwert zu 5 Euro, 10 Euro, 20 Euro, 50 Euro, 100 Euro und 200 Euro aus. Aufgrund eines Beschlusses des EZB-Rates von 2016 ist der 500-Euro-Schein nicht mehr Bestandteil der sog. Europa-Serie, die die EZB seit 2017 in Umlauf bringt; jedoch bleiben Scheine aus älteren Serien gültig.

    5. Ausstattung/Gestaltung: Geldzeichen (Bargeld) sind zum Schutz vor Verwechslungen und Fälschungen unterschiedlich groß und verschieden in Farbe und Ausstattung (Geld- und Wertzeichenfälschung). Euro-Banknoten tragen Abbildungen zum Thema „Zeitalter und Stile in Europa”. Hauptelemente auf den Vorderseiten sind Fenster und Tore. Auf den Rückseiten erscheinen Abbildungen von typischen Brücken verschiedener Epochen der europäischen Geschichte. Die Entwürfe stammen von Robert Kalina, einem Mitarbeiter der Banknotendruckerei der Österreichischen Nationalbank. Sie wurden vom Rat des Europäischen Währungsinstituts 1996 nach einem Gestaltungswettbewerb ausgewählt.

    6. Sicherheitsmerkmale: Um Fälschungen so weit wie möglich zu verhindern, enthalten Euro-Banknoten zahlreiche Sicherheitsmerkmale. Neben bereits bewährten Merkmalen (wie Wasserzeichen, Sicherheitsfarben, Stichtiefdruck, Effektfarben) sind auch neuere Echtheitsmerkmale in die Noten integriert, z.B. durch Anbringen von reflektierenden und beugungsoptischen Folien auf den Noten. Um eine verlässliche Echtheitskontrolle in Sortiermaschinen, Verkaufs- und Geldausgabeautomaten zu ermöglichen, enthalten Euro-Banknoten verschiedene maschinenlesbare Kennzeichen. Tastbare Merkmale und weitere Maßnahmen erleichtern Sehbehinderten den Umgang mit Banknoten (Barrierefreiheit). Der Druck der Euro-Noten erfolgt in verschiedenen Einrichtungen in den teilnehmenden Mitgliedstaaten.

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