Bankgeheimnis, Begrenzungen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Zivilrecht: Im zivilrechtlichen Bereich findet das Bankgeheimnis Schranken durch die Praxis der Bankauskunft, durch das Verfahren der SCHUFA sowie durch spezielle Auskünfte, die im Scheck- und Wechselverkehr (Scheckauskünfte) und bei Erbfällen gegenüber dem Erben eines Kunden erteilt werden (Anzeigepflichten des Kreditinstituts beim Tod eines Kunden).
2. Öffentliches Recht: Verschiedene Gesetze sehen Auskunftspflichten der Banken vor, die das Bankgeheimnis beschränken, Bankauskunft gegenüber staatlichen Stellen.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
AGB Banken
AGB Sparkassen
AGB-Pfandrecht
Abkommen zum bargeldlosen Zahlungsverkehr
Abkommen zum Überweisungsverkehr
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute
Auskunftsvertrag
Bankauskunft
Bankauskunft gegenüber staatlichen Stellen
Bankrecht
Bankvollmacht
Freizeichnungsklausel
Geschäftsverbindung (zwischen Kreditinstitut und Kunden)
Tod des Bankkunden
Weisung
Zahlungsauthentifizierungsinstrument
Zahlungsdiensterahmenvertrag
Zahlungsdienstevertrag
allgemeiner Bankvertrag
Überweisungsvertrag
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